

Bei vielen Paaren hat die Frau die Fähigkeit der Eizellproduktion eingebüßt oder die Qualität der produzierten Eizellen reicht nicht zur Befruchtung aus. In diesen Fällen ist eine In-vitro-Fertilisation mit gespendeten Eizellen ratsam, für deren Befruchtung die Spermien ihres Partners verwendet werden.
Die Vorbereitung der für die Empfängerin gewählten Spenderin ist identisch wie für die ICSI beschrieben.
Damit die Befruchtung von Eizellen außerhalb des Körpers der Frau gelingt, müssen diese zuerst aus dem Eierstock abgesaugt und anschließend mit den Spermazellen zusammengebracht werden, um die Befruchtung zu erleichtern.
Die Spenderin durchläuft die ovarielle Stimulation und die chirurgische Entnahme von Eizellen für die Empfängerin.
Die Empfängerin wird für den Empfang eines Embryos vorbereitet, um auf diese Weise die Schwangerschaft zu erreichen. Bei dieser unkomplizierten Vorbereitung wird ein Medikament auf Östrogenbasis verabreicht, das auf die Gebärmutterschleimhaut einwirkt, das intrauterine Polster und der Aufnahmeort des Embryos.
Üblicherweise werden die Gebärmutterschleimhaut durch Transvaginal-Ultraschall und der Estradiolwert im Blut kontrolliert (dieses Hormon ist verantwortlich für den Aufbau der Gebärmutterschleimhaut), wodurch sich feststellen lässt, ob die Behandlung geeignet ist oder korrigiert werden muss. Nach Gewinnung der Embryonen (befruchtete Eizellen) durch IVF oder ICSI werden diese wie bei der In-vitro-Fertilisation in die Gebärmutter übertragen.
Bei manchen Männern sind keine Spermazellen im Ejakulat vorhanden oder sie konnten nicht durch Hodenbiopsie (TESE-MESA) gewonnen werden bzw. wird diese Technik vom Patienten abgelehnt. In diesen Fällen muss Samen eines anonymen Spenders verwendet werden.
Das Institut für Reproduktionsmedizin betreibt seine eigene Samenbank, die auf Anfrage zur Verfügung steht.
Sämtliche Spender haben das gesetzlich vorgeschriebene Auswahlverfahren durchlaufen und wurden genetisch getestet (Karyotyp). Die Spender werden zuvor verschiedenen klinischen Tests und Labortests unterzogen und zu ihrem gesellschaftlichen und geistigen Leben, ihrer Lebenseinstellung und ihren täglichen Aktivitäten befragt.
Diese Untersuchungen ermöglichen genaue Kenntnisse über den Spender, auch wenn seine Identität unbekannt bleibt. Die Identität des Spenders darf in keinem Fall aufgedeckt werden, da dies gesetzlich verboten ist.


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